Wahlarzt

Wahlarzt zu sein bedeutet keinen Vertrag mit einer Krankenkasse in Österreich zu haben.
Für Sie als Patient bedeutet das, dass Sie mit Ihrem behandelnden Arzt das Honorar direkt verrechnen. Das Honorar kann von Ihnen bei der Krankenkasse, bei der sie versichert sind, eingereicht werden. Je nach Krankenkasse und Leistung bekommen Sie einen Teilbetrag von dem an mich geleistetem Honorar rückerstattet. In der Honorarnote sind alle von mir durchgeführten Leistungen detailliert angeführt.
Privatversicherte Patienten können die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteiles durch ihre Krankenkasse auch ihrer Zusatzversicherung vorlegen. Diese, je nach Versicherungsvertrag, kann die Differenz zwischen dem bezahltem Honorar und Krankenkassenbetrag begleichen.

Die Vorteile eines Besuches beim Wahlarztes sind folgende:
  • keine Wartezeiten
  • rascher Termin
  • ausreichend Zeit für Fragen, Untersuchungen und gegebenenfalls Planung von Operationen
  • persönlichere Betreuung der Patienten durch geringere Patientenzahlen.
Oft bestehen Unklarheiten bei Patienten bezüglich Rezepten und Überweisungen von Wahlärzten an Kassenvertragsärzte. Rezepte und Überweisungen von Wahlärzten werden von Apothekern und anderen Ärztekollegen problemlos angenommen. Sie müssen sich nicht um die notwendige Bewilligung von Computer-, oder Magnetresonanztomographien durch die Krankenkassen kümmern, denn das übernehmen wir oder unsere Partnerinstitutionen.